Stromunterbruch

Während einer Ausschaltung darf auf keinen Fall eine dezentrale Stromerzeugungsanlage, wie Solaranlage, Notstromgruppe, BHKW etc. ins elektrische Netz zurückspeisen!

Bei angekündigten Stromausschaltungen

Personenaufzüge müssen vor der Stromausschaltung gesperrt sein!

Massnahmen vor dem Stromunterbruch

  • Personenaufzüge müssen vor der Stromausschaltung gesperrt sein!

  • Nicht benötigte, elektrische Geräte ausschalten und nicht im Standby-Modus belassen.

  • Arbeiten mit elektrischen Geräten sind so zu terminieren, dass ein Stromausfall (auch in der Nacht) nicht zu Unfällen führen kann.

  • Halten Sie Taschenlampen bereit.

  • Tiefkühlgeräte oder Kühlschränke müssen erst ab ca. 6 Stunden Stromausfall ausgeräumt werden. Wegen Kälteverlust sollen diese nicht geöffnet werden.

  • Sichern Sie am Computer Ihre Daten regelmässig.

  • Ältere Personen und Kinder über den Stromausfall informieren.

Massnahmen während des Stromunterbruchs

  • Herdplatten, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Kreissägen, Staubsauger, Modems, Stereoanlagen, PC, Fernseher, etc. von Hand ausschalten. Diese Geräte schalten sich sonst automatisch ein, wenn der Strom wieder vorhanden ist.

  • Einfache Lampen können eingeschaltet bleiben und sollten, wenn der Strom wieder vorhanden ist, gefahrlos wieder funktionieren.

  • Tiefkühlgeräte und Kühlschränke während der Ausschaltung nicht öffnen (Kälteverlust).

  • Festnetztelefone: funktionieren nur, wenn sie ihren Betriebsstrom über die Telefonleitung beziehen. Das ist in der Regel nur noch bei alten Geräten ohne Funktechnologie gegeben.

  • Mobiltelefone: Das Mobilfunknetz kann bei grossflächigen und längeren Störungen jederzeit ausfallen.

  • Ältere Personen und Kinder über den Stromausfall informieren.

Wenn der Strom wieder vorhanden ist

  • Es kann zu gefährlichen Situationen führen, wenn Sie Geräte während des Stromunterbruchs nicht manuell ausschalten. Zum Beispiel, wenn sich nach dem Unterbruch die zuvor benutzte Herdplatte automatisch wieder einschaltet.

  • Überprüfen Sie den Betrieb der Tiefkühlgeräte und Kühlschränke.

  • Unternehmen Sie einen Kontrollrundgang, ob die Geräte wieder einwandfrei funktionieren.

  • Stellen Sie elektrisch angetriebene Zeitanzeigen, Schalt- resp. Steuergeräte ohne Gangreserve wie Uhren, Wecker, Radiowecker usw. neu ein.

  • Vermeiden Sie einen grossen Stromverbrauch und schalten Sie nicht benötigte Geräte und Lampen auch nicht ein.

  • Ihre elektrischen Geräte müssen einen Stromausfall bewältigen können (Produkthaftpflicht der Hersteller).

  • Die Elektrizitätswerke haften nicht für allfällige Schäden.

Bei Fragen zu Stromunterbruch:

An Netzbau: Hintermann Sepp 079 312 70 74 oder Suter Mathias 079 824 55 11.

Elektrizitätsgenossenschaft Mühlau, Rüstenschwilerstrasse 8, 5642 Mühlau AG
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